Beitragsordnung
Anlage 1 zur Satzung | |||
Beitragsordnung TSG Blau-Weiss Grosslehna 1990 e.V. | |||
Der Vorstand des Vereins TSG Blau-Weiss Grosslehna 1990 e.V. hat auf Grund der steigenden Unterhaltskosten folgende Beitragsordnung beschlossen: | |||
1. | Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Ehrenmitglieder und Schiedsrichter sind von der Beitragszahlung befreit. | ||
2. | Der monatliche Beitrag beträgt ab 2. Halbjahr 2022: | ||
Abteilung Fussball | Aktive Mitglieder Fussball | 10,00 € | |
Aktive Mitglieder Fussball, ermäßigt *1 | 8,00 € | ||
Nachwuchs A – D-Jugend | 6,00 € | ||
Nachwuchs E – F-Jugend | 4,00 € | ||
Nachwuchs G-Jugend / Bambini (ohne Punktspielbetrieb!) | 2,50 € | ||
Abteilung Volleyball | Aktive Mitglieder Volleyball | 6,00 € | |
Aktive Mitglieder Volleyball *² | 2,00 € | ||
Abteilung Badminton | Aktive Mitglieder Badminton | 3,00 € | |
Aktive Mitglieder Badminton *² | 1,00 € | ||
Abteilung Sportgruppen | Aktive Mitglieder Sportgruppe | 3,00 € | |
Aktive Mitglieder Sportgruppe *² | 1,00 € | ||
Allgemein | Passive Mitglieder | 3,00 € | |
Folgende Beiträge sind monatlich zu entrichten: | |||
Abteilung ZUMBA ® | Aktive Mitglieder ZUMBA ® | 20,00 EUR | |
Aktive Mitglieder ZUMBA ® (Schichtarbeiter o.ä. --> gegen Nachweis) | auf Anfrage an den Vorstand | ||
*¹ Ermäßigung für: Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Trainer (gegen Nachweis) | |||
*² für aktive Mitglieder, die gleichzeitig am ZUMBA ® -Angebot teilnehmen | |||
3. | Alle aktiven Mitglieder der Abteilung Fussball ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen jährlich 6 Stunden Arbeit zum Erhalt und/oder zur Pflege der vereinseigenen Einrichtungen und Anlagen erbringen. Wird die Anzahl der Arbeitsstunden nicht erfüllt, erhebt der Verein pro nicht geleisteter Stunde 20,00 EUR. | ||
4. | Die Aufnahmegebühren werden bis auf Weiteres nicht erhoben. Die Mahngebühren bei Zahlungsverzug betragen 5,- €. | ||
5. | Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Beitragsordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen. | ||
Beschlossen am: 08.08.2022 |