Beitragsordnung

 

Anlage 1 zur Satzung





Beitragsordnung TSG Blau-Weiss Grosslehna 1990 e.V.








Der Vorstand des Vereins TSG Blau-Weiss Grosslehna 1990 e.V. hat auf Grund der steigenden Unterhaltskosten folgende Beitragsordnung beschlossen:




1.Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Ehrenmitglieder und Schiedsrichter sind von der Beitragszahlung befreit.




2.Der monatliche Beitrag beträgt ab 2. Halbjahr 2022:





Abteilung FussballAktive Mitglieder Fussball                10,00 €

Aktive Mitglieder Fussball, ermäßigt *1                  8,00 €

Nachwuchs A – D-Jugend                  6,00 €

Nachwuchs E – F-Jugend                  4,00 €

Nachwuchs G-Jugend / Bambini               (ohne Punktspielbetrieb!)                  2,50 €

Abteilung VolleyballAktive Mitglieder Volleyball                  6,00 €

Aktive Mitglieder Volleyball *²                  2,00 €

Abteilung BadmintonAktive Mitglieder Badminton                  3,00 €

Aktive Mitglieder Badminton  *²                   1,00 €

Abteilung SportgruppenAktive Mitglieder Sportgruppe                  3,00 €

Aktive Mitglieder Sportgruppe  *²                   1,00 €

AllgemeinPassive Mitglieder                  3,00 €

Folgende Beiträge sind monatlich zu entrichten:

Abteilung ZUMBA ®Aktive Mitglieder ZUMBA ® 20,00 EUR 

Aktive Mitglieder ZUMBA ®        (Schichtarbeiter o.ä. --> gegen Nachweis) auf Anfrage an den Vorstand 





*¹ Ermäßigung für: Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Trainer (gegen Nachweis)

*² für aktive Mitglieder, die gleichzeitig am ZUMBA ® -Angebot    teilnehmen




3.Alle aktiven Mitglieder der Abteilung Fussball ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen jährlich 6 Stunden Arbeit zum Erhalt und/oder zur Pflege der vereinseigenen Einrichtungen und Anlagen erbringen. Wird die Anzahl der Arbeitsstunden nicht erfüllt, erhebt der Verein pro nicht geleisteter Stunde 20,00 EUR.




4.Die Aufnahmegebühren werden bis auf Weiteres nicht erhoben. Die Mahngebühren bei Zahlungsverzug betragen 5,- €.




5.Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Beitragsordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.













Beschlossen am: 08.08.2022

 

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