Beitragsordnung
Download zur : Beitragstabelle rabattiert fü das 1.HJ 2022
Anlage 1 zur Satzung | ||||
Beitragsordnung TSG Blau-Weiss Grosslehna 1990 e.V. | ||||
Der Mitgliederversammlung des Vereins TSG Blau-Weiss Grosslehna 1990 e.V. wird folgende Beitragsordnung zum Beschluss vorgeschlagen: | ||||
1. | Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Ehrenmitglieder und Schiedsrichter sind von der Beitragszahlung befreit. | |||
2. | Der monatliche Beitrag beträgt: | |||
Abteilung Fussball | Aktive Mitglieder Fussball | 8,50 € | ||
Aktive Mitglieder Fussball, ermäßigt *1 | 6,50 € | |||
Nachwuchs A – D-Jugend | 4,50 € | |||
Nachwuchs E – F-Jugend | 3,50 € | |||
Nachwuchs G-Jugend / Bambini (ohne Punktspielbetrieb!) | 2,00 € | |||
Abteilung Volleyball | Aktive Mitglieder Volleyball | 6,00 € | ||
Aktive Mitglieder Volleyball *² | 2,00 € | |||
Abteilung Badminton | Aktive Mitglieder Badminton | 3,00 € | ||
Aktive Mitglieder Badminton *² | 1,00 € | |||
Abteilung Sportgruppen | Aktive Mitglieder Sportgruppe | 3,00 € | ||
Aktive Mitglieder Sportgruppe *² | 1,00 € | |||
Allgemein | Passive Mitglieder | 3,00 € | ||
Folgende Beiträge sind monatlich zu entrichten: | ||||
Abteilung ZUMBA ® | Aktive Mitglieder ZUMBA ® | 20,00 EUR | ||
Aktive Mitglieder ZUMBA ® (Schichtarbeiter o.ä. --> gegen Nachweis) | auf Anfrage an den Vorstand | |||
*¹ Ermäßigung für: Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Trainer (gegen Nachweis) auf 6,50 € p.m. | ||||
*² für aktive Mitglieder, die gleichzeitig am ZUMBA ® -Angebot teilnehmen | ||||
3. | Alle aktiven Mitglieder der Abteilung Fussball ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen jährlich 6 Stunden Arbeit zum Erhalt und/oder zur Pflege der vereinseigenen Einrichtungen und Anlagen erbringen. Wird die Anzahl der Arbeitsstunden nicht erfüllt, erhebt der Verein pro nicht geleisteter Stunde 20,00 EUR. | |||
4. | Die Aufnahmegebühren werden bis auf Weiteres nicht erhoben. Die Mahngebühren bei Zahlungsverzug betragen 5,- €. | |||
5. | Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Beitragsordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen. | |||
Beschlossen am: 14.09.2021 |