Beitragsordnung
Verein
Anlage 1 zur Satzung
Beitragsordnung TSG Blau-Weiss Grosslehna 1990 e.V.
Der Vorstand des Vereins TSG Blau-Weiss Grosslehna 1990 e.V. hat auf Grund der zusätzlichen Versicherungskosten folgende Beitragsordnung beschlossen:
1.Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Ehrenmitglieder und Schiedsrichter sind von der Beitragszahlung befreit.
2.Der Halbjahresbeitrag beträgt ab 2. Halbjahr 2025:
Beitragsordnung TSG Blau-Weiss Grosslehna 1990 e.V.
Der Vorstand des Vereins TSG Blau-Weiss Grosslehna 1990 e.V. hat auf Grund der zusätzlichen Versicherungskosten folgende Beitragsordnung beschlossen:
1.Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Ehrenmitglieder und Schiedsrichter sind von der Beitragszahlung befreit.
2.Der Halbjahresbeitrag beträgt ab 2. Halbjahr 2025:
Abteilung Fußball | Aktive Mitglieder Fußball | 62,00€ |
Aktive Mitglieder Fußball, ermäßigt*1 | 50,00€ | |
Nachwuchs A – D-Jugend | 38,00€ | |
Nachwuchs E – F-Jugend | 26,00€ | |
Nachwuchs G-Jugend / Bambini (ohne Punktspielbetrieb!) | 17,00€ | |
Abteilung Volleyball | Aktive Mitglieder Volleyball | 38,00€ |
Aktive Mitglieder Volleyball*² | 13,00€ | |
Abteilung Badminton | Aktive Mitglieder Badminton | 20,00€ |
Aktive Mitglieder Badminton*² | 7,00€ | |
Abteilung Dart | Aktive Mitglieder Dart | 41,00 € |
Abteilung Sportgruppen | Aktive Mitglieder Sportgruppe | 20,00 € |
Aktive Mitglieder Sportgruppe *² | 7,00 € | |
Allgemein | Passive Mitglieder | 20,00€ |
Folgende Beiträge sind monatlich zu entrichten: | ||
Abteilung ZUMBA ® | Aktive Mitglieder ZUMBA ® | 20,00€ |
Aktive Mitglieder ZUMBA ® (Schichtarbeiter o.ä. --> gegen Nachweis) | auf Anfrage an den Vorstand | |
*¹ Ermäßigung für: Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Trainer (gegen Nachweis)
*² für aktive Mitglieder, die gleichzeitig am ZUMBA ® -Angebot teilnehmen
3.Alle aktiven Mitglieder der Abteilung Fussball ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen jährlich 8 Stunden Arbeit zum Erhalt und/oder zur Pflege der vereinseigenen Einrichtungen und Anlagen erbringen. Wird die Anzahl der Arbeitsstunden nicht erfüllt, erhebt der Verein pro nicht geleisteter Stunde 40,00 EUR (Zahlungsziel dazu ist der 31.1.des Folgejahres).
4.Die Aufnahmegebühren werden bis auf Weiteres nicht erhoben. Die Mahngebühren bei Zahlungsverzug betragen 5,- €.
5.Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Beitragsordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.
Beschlossen am: 07.04.2025 und 10.09.2025